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Versicherungslösungen für IT Dienstleister

IT Haftpflichtversicherung

Die IT-Haftpflicht ist eine speziell auf selbstständige ITler und ihre Risiken ausgerichtete Berufshaftpflichtversicherung. Ob IT-Unternehmen oder IT-Freiberufler: die IT-Haftpflicht schützt Sie, wenn einem Dritten ein Schaden entsteht, für den Sie verantwortlich sind. Sprich, Ihre Versicherung springt im Schadensfall für Sie ein und zahlt an den Anspruchssteller. Die IT-Haftpflicht ist eine Kombinationsversicherung, die neben echten Vermögensschäden auch Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden abdeckt. Das heißt, sie kombiniert den Schutz einer Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht. So sind Sie optimal und maßgeschneidert abgesichert.

Eine IT-Haftpflicht (auch IT-Berufshaftpflicht, IT-Betriebshaftpflicht oder IT-Versicherung genannt) schützt Sie vor beruflichen Haftungsrisiken und bildet daher für alle IT-Firmen und IT-Freiberufler die Basis zur Sicherung Ihrer Selbstständigkeit. Besonders für die folgenden Berufe ist eine IT-Haftpflichtversicherung ratsam:

Zielgruppe

  • Webdesigner
  • Webdeveloper
  • Informatiker
  • Programmierer
  • IT-Consultant (CRM/ERP/SAP)
  • EDV-Berater
  • SAP-Berater
  • Netzwerkentwickler

Ihre Vorteile auf einem Blick:

Das Risiko, bei Ihrem Kunden aus Versehen einen Schaden zu verursachen, wird häufig unterschätzt. Dabei sind Sie als IT-Spezialist besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt. Oft müssen Sie unter Einhaltung knapper Deadlines technisch einwandfreie Arbeitsergebnisse liefern, um die Anforderungen Ihrer Kunden zu erfüllen. Dabei lauern überall Risiken, die die Prozesse ins Stocken bringen können, zum Beispiel ein:

  • Programmierfehler

  • Sytemfehler

  • Serverausfall

  • Datenverlust

  • Rechtsverstoß

Ist Ihr Kunde mit dem Ergebnis berechtigt unzufrieden, drohen folgenschwere finanzielle Konsequenzen. Denn wenn Sie bei Ihrem Kunden einen Gewinnausfall oder unerwartete Mehrkosten verursachen, können Sie für die Entschädigung zur Verantwortung gezogen werden und die Schadensersatzansprüche schnell Ihre Existenz bedrohen. Nicht selten kommt es zu Schadensfällen in sechsstelliger Höhe wie das folgende Beispiel zeigt:

Beispiel Backup-Fehler

Ein Dienstleister bietet professionellen Fotografen das Bearbeiten und Organisieren von Bilder in einer Cloud an. Die Bilder werden auf den eigenen Servern des Dienstleisters gespeichert und durch ein regelmäßiges Daten-Backup gesichert. Jede Nacht werden alle Backups auf Testsystemen eingespielt und sichergestellt, dass diese auch weiterhin funktionieren. Nach einem Festplattenausfall werden die Daten wie gewohnt wieder von einem Backup eingespielt. Es stellt sich jedoch heraus, dass die Meta-Daten der Fotos (unter anderem Autor, Erstellungsdatum, Alt-Text) jetzt falsch sind. Diese wurden in einer anderen Datenbank gespeichert, jedoch durch ein fehlerhaftes Script mit Backups der Testdatenbank überschrieben. Die Testsysteme haben immer einwandfrei funktioniert, jedoch wurde nie die Richtigkeit der Metadaten überprüft. Für die Endkunden entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden in Höhe von rund 500.000 Euro, weil sie tausende Fotos nicht mehr richtig zuordnen können oder die Meta-Daten neu einpflegen müssen.

Versicherungsumfang

Im Vergleich zur klassischen Haftpflicht ist der Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Selbstständigkeit in der IT-Branche abgestimmt. Zum einen berücksichtigt dieses Konzept, ob Sie ein IT-Unternehmen mit Mitarbeitern führen oder ob Sie eigenständig als IT-Freelancer arbeiten. Zum anderen beachtet jede IT-Haftpflichtversicherung individuell die spezifischen Risiken Ihres jeweiligen zu versichernden IT-Berufs. Sind Sie zum Beispiel als Webdesigner tätig, können Sie im Leistungspaket Ihrer IT-Haftpflicht Versicherungsschutz für Urheberrechtsverletzungen mit einschließen. Sind Sie IT-Berater und unter anderem für Firmen im Bereich Medizin- und Labortechnik aktiv, benötigen Sie aufgrund eines erhöhten Risikos besonderen Schutz, der Leistungen für hier auftretende Schäden erbringt. Nur so sind Sie im Schadensfall richtig abgesichert.

IT-Haftpflicht-Baustein I: Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert Sie als IT-Unternehmer oder IT-Freiberufler für den Fall ab, dass Sie einen echten Vermögensschaden bei Ihren Kunden verursachen. Im IT-Bereich sind echte bzw. reine Vermögensschäden der häufigste Grund für Schadensersatzforderungen von Kundenseite. Darunter versteht man finanzielle Schäden oder entgangene finanzielle Vorteile, die nicht als Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Ein Beispiel: Beim Implementieren einer neuen Bestellsoftware beim Auftraggeber tritt ein Fehler auf, der sich nicht sofort beheben lässt. Dies führt zu einem Umsatzausfall mit einer Schadenshöhe von 150.000 Euro, für den Sie haftbar gemacht werden.

Versicherte Schadensfälle:

  • Beratungsfehler
  • Programmierfehler
  • Installationsfehler
  • Viren und Trojaner (beispielsweise per E-Mail oder USB an Dritte übermittelt)
  • Fehlerhafte Implementierung oder Integration einer Software oder Datenbank
  • Fehler in der Datenerfassung, Datenverarbeitung oder Datenspeicherung
  • Beschädigung und Löschung fremder Daten
  • Verstöße gegen das Datenschutzgesetz (DSGVO) und Datenverlust aufgrund von Systemausfällen oder Serverausfällen
  • Verletzungen im Bereich Lizenzrecht, Domainrecht, Marken- und Namensrecht sowie weiteren Urheberrechtsverletzungen
  • Nicht-Einhalten von Terminen und Deadlines
  • Nicht-Erfüllen von Kundenerwartungen
  • Schäden aus Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragter
  • Vertragsstrafe bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen
  • Nachhaftung bei Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Verzugsschäden
  • Vergebliche Aufwendung in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
  • Unmittelbare und mittelbare Erfüllungsfolgeschäden
  • Entgangener Gewinn

IT-Haftpflicht-Baustein II: Betriebshaftpflicht

Dieser Baustein der IT-Haftpflichtversicherung umfasst die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Zudem ist auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche enthalten. Als Beispiele: Sie lösen aus Versehen beim Computer Ihres Kunden einen Kurzschluss in der Zentraleinheit und damit einen technischen Defekt aus. Für den entstandenen Schaden müssen Sie gerade stehen. Oder: Ihr Kunde verletzt sich aufgrund einer fehlerhaften Programmierung der Steuerungssoftware seiner Maschine. Auch dann werden Sie für den Personenschaden haftbar gemacht.

Versicherte Schadensfälle:

  • Beschädigung der Hardware des Kunden
  • Personenschaden des Kunden durch das Stolpern über ein Kabel 

Ausschlüsse

Schäden bei Dritten durch vorsätzliches Handeln sowie Schäden im Rahmen des unternehmerischen Risikos sindgrundsätzlich nicht versichert.
Des Weiteren wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche auf Erbringung der geschuldeten Leistung sowie für Ansprüche auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung wegen Garantiezusagen.

Örtlicher Geltungsbereich

Die IT-Haftpflicht bietet in der Regel eine weltweite Deckung von Schadenersatzforderungen. Das bedeutet: Es ist prinzipiell unerheblich, ob der IT-Dienstleister seine Leistungen nur für Kunden in Deutschland erbringt oder für einen größeren, international agierenden Konzern tätig ist.
Ausnahme: In den USA und Kanada ist der Versicherungsschutz - abhängig vom Versicherer - möglicherweise eingeschränkt. Wenn Sie dort tätig sind, sollten Sie das unbedingt vor Abschluss der IT-Haftpflicht prüfen.