Ertragsausfallversicherung

Wenn Ihr Betrieb aufgrund eines Sachschadens stillsteht, laufen Ihre fixen Kosten dennoch weiter. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile zählen zu den gravierenden Folgen einer Betriebsunterbrechung. Die finanziellen Auswirkungen sind meist erheblich. Gegen die finanziellen Folgen solcher Risiken können Sie sich durch die Ertragsausfallversicherung schützen. Diese Versicherung erstattet Ihnen die durch einen Sachschaden entgangenen Gewinne und übernimmt die fortlaufenden Kosten.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Ersatz der entgehenden Gewinne
  • Übernahme der laufenden Betriebskosten, z.B. Löhne, Gehälter, Miete
  • Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Haftungszeiträumen

 

Zielgruppe

Für kleine und mittelständische Gewerbetriebe, Selbständige und Freiberufler.

 

Versicherte Gefahr

Wenn in Ihrem Betrieb ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung führt, wird der Ihnen dadurch entstehende Unterbrechungsschaden ersetzt.

 

Versicherte Kosten

Jede Unterbrechung gefährdet Ihre Erträge. Erstattet werden Ihnen die aufgrund eines Sachschadens nicht erwirtschafteten Gewinne und die fortlaufenden, umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraumes. Auch die häufig anfallenden Schadenminderungskosten, z.B. für die Einrichtung eines Notbetriebes werden erstattet. Die variablen Kosten des Betriebes werden nicht berücksichtigt.

 

Versicherte Schäden

Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen Ihres Betriebs durch:

  • Feuer, d.h. Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von dem Betrieb dienenden Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen

 

Ausschlüsse

Nicht versichert sind Unterbrechungsschäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: Unterbrechungsschäden aufgrund von Sachschäden an Bargeld und Datenträgern sowie aufgrund von Verlängerung der Betriebsunterbrechung durch außergewöhnliche Ereignisse oder aus Mangel an Kapital zur Beseitigung des Sachschadens.

 

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme für die Ertragsausfallversicherung entspricht mindestens der Versicherungssumme für die Geschäfts- und Betriebsversicherung.
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist möglich.

 

Entschädigungsleistung

Den durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (= Haftzeit). Die Haftzeit kann Ihrem individuellen Bedarf nach oben und unten angepasst werden.

 

Deckungserweiterungen

Die Mitversicherung von Zulieferer-Rückwirkungsschäden ist möglich.