Krankheitskostenzusatzversicherung

Krankheitskostenzusatzversicherung

Die Krankheitskostenzusatzversicherung sieht Versicherungsschutz für einzelne Kostenbereiche vor, welche die gesetzlichen Krankenversicherer, also die Krankenkassen, nicht oder nur teilweise übernehmen. Gerade in den letzten Jahren sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesundheitsreformgesetz immer mehr gekürzt worden. Vom alles umfassenden Komfortschutz hin zum Grundschutz lautet die Parole.

So lassen sich zahlreiche Beispiele für diese Entwicklung finden:

  • Zuzahlungen im Krankenhaus,
  • Kürzungen oder Streichung von Leistungen für Zahnersatz,
  • Kürzungen bei Krankentagegeldzahlungen,
  • Kürzungen bei Sehhilfen,
  • Zuzahlungen bei Arzneimittel,
  • Zuzahlungen bei Heilmittel (Massagen, Fango, usw.) oder
  • fehlender Versicherungsschutz im Ausland   

Seit 1989 entschieden sich daher über 14 Millionen Menschen für eine private Krankheitskostenzusatzversicherung. Das Angebot der privaten Krankenversicherer ist breit gefächert, die Leistungsvielfalt nahezu unüberschaubar. Wir helfen Ihnen, den für Sie maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu finden!

Leider ist der Abschluss einer alternativen privaten Krankenversicherung häufig nicht möglich, jedoch lassen sich die Leistungen der GKV in vielen Bereichen durch eine private Zusatzversicherung erheblich erweitern. Folgende Bereiche können Sie privat ergänzen:

  • Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl.
  • Zahnersatz teilweise bis zu 100 %
  • Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
  • Heilmittel
  • Zusatzversicherung für ambulante Heilbehandlung
  • Pflegekosten-/Pflegetagegeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Krankentagegeld (Einkommensabsicherung) um die Lücke zum Nettoeinkommen zu schließen.
  • Krankenhaustagegeld

Bitte bedenken Sie, dass diese Informationen auf keinen Fall ein qualifiziertes persönliches Beratungsgespräch ersetzen. Sie dienen vielmehr dem besseren allgemeinen Verständnis dieser anspruchsvollen Thematik. Nutzen Sie daher unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung.

 

Muss ich meine Beiträge weiterzahlen, wenn ich krank werde?

Die Beträge müssen auch während der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Dies stellt in der Praxis aber zumeist kein allzu großes Problem dar, weil die Beiträge für eine Krankheitskostenzusatzversicherung in der Regel nicht allzu hoch ausfallen. Allerdings kommt es bei der Beitragsberechnung auf einige wichtige Merkmale an. So ist natürlich der Tarifumfang, also was Sie letztlich an Leistungen abgesichert haben, auf Ihr Eintrittsalter, Ihr Geschlecht, sowie auf Ihren Gesundheitszustand an.

 

Entstehen Wartezeiten bei Vertragsabschluss?

Für den Abschluss einer Zusatzversicherung entstehen Wartezeiten von 3 Monaten (allgemeine Wartezeiten) und 8 Monaten (besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie). Durch Vorlage eines ärztlichen Attestes können die Wartezeiten erlassen werden.

 

Kann ich meine Krankenzusatzversicherung auch wieder kündigen?

Ja, in der Regel betragen die Kündigungsfristen 3 Monate zum Ablauf des Kalender-oder Versicherungsjahres. Ferner können Sie zu jeder Beitragsanpassung kündigen.