Gruppen-Reisegepäcksversicherung

Versichertes Risiko:

Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während einer Dienst- oder Geschäftsreise von den namentlich benannten Personen mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Die Mindestversicherungssumme pro Person beträgt 2500 EUR. Möglich ab zwei Personen. Schäden an Wertsachen (Pelze, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall sowie Foto- und Filmapparate und Zubehör) werden mit höchstens 50% der Versicherungssummer ersetzt. Gegenstände, die üblicherweise nur zur beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nur bei besonderer Vereinbarung versichert.

Auto- und Mobiltelefone sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Zielgruppen:

Gewerbebetreibende jeder Art, wie z.B. Industrie- und Dienstleistungs-, Groß- und Einzelhandelsunternehmen  sowie andere Interessenvertretungen, Vereine.

 

Versicherungsumfang:

Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes; während der übrigen Reisezeit Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Verlieren (Entschädigungsgrenze 10% der Versicherungssumme, maximal 375 EUR), Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten.

Außerdem sind Schäden durch bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion und höhere Gewalt mitversichert. Das Wohnortrisiko gemäß Klausel 1 der AVB Reisegepäck 1992 ist ebenfalls mitversichert.

Für Diebstahl oder Einbruchdiebstahl bei unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen gelten besondere Einschränkungen (§ 5 AVB).

Der Versicherer leistet Ersatz, wenn der Schaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Kraftwagen in einer abgeschlossenen Garage abgestellt war oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung bis zu zwei Stunden eingetreten ist. Andernfalls ist die Entschädigung auf 250 EUR begrenzt.

Wertsachen (Begriff siehe unter Versichertes Risiko) int unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen sind gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl nicht versichert.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die ganze Welt.

 

Versicherungswert:

Neuwert