Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Was ist die betriebliche Altersversorgung?

Die betriebliche Altersvorsorge nimmt einen immer größeren Stellenwert im Bereich der Zukunftsabsicherung ein.
Sowohl das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz, als auch das Betriebsrentensträrkungsgesetz (BRSG) aus 2018 haben einen entscheidenden Teil dazu beigetragen.

Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber, der die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank einzahlt.

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umfassen je nach Vereinbarung die Altersvorsorge, eine Versorgung der Hinterbliebenen und Sicherheit im Fall der Berufsunfähigkeit. Der Mitarbeiter erhält in jedem Fall die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird.

Die betriebliche Altersversorgung können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise als Geschäftsführer ihrer GmbH.

 

Varianten der betrieblichen Altersversorgung

Dem Arbeitgeber stehen fünf verschiedene Wege zur Verfügung, eine betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter oder sich selbst einzurichten. Diese Möglichkeiten nennt man Durchführungswege. Der Unternehmer kann die Betriebsrente entweder unmittelbar als Direktzusage oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger als Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds organisieren. 

Direktversicherung

Diese Versorgung eignet sich vor allem für kleine und mittlere Firmen. Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine private Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab. Die Beiträge werden aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers direkt an den Versicherer überwiesen. Die späteren Rentenauszahlungen sind steuerpflichtig.

Unterstützungskasse

Betriebe mit Unterstützungskasse - nicht selten mehrere Firmen gemeinsam - haben zu ihrer eigenen Sicherheit in der Regel eine Lebensversicherung für ihre Mitarbeiter abgeschlossen. Die Unterstützungskasse ist aus dem Unternehmen ausgegliedert und taucht daher in der Bilanz nicht auf. Die Beitragszahlungen sind aber wie bei der Direktzusage steuerlich absetzbar. Die Beiträge sind der Höhe nach nicht begrenzt. Daher eignet sich die Unterstützungskasse vor allem für die Versorgung von Führungskräften.

Direktzusage

Bei der ältesten Form der Betriebsrente garantiert der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen festen Betrag als Altersrente. Erst im Ruhestand werden Steuern auf diese Renten fällig. Bereits vor Beginn der Rentenzahlungen kann der Unternehmer entsprechende Pensionsrückstellungen bilden und seine Einzahlungen als Betriebsausgaben geltend machen. Pro Jahr muss die Zusage um ein Prozent erhöht werden. Für die Direktzusage gibt es keine Anlagevorschriften und auch keine gesetzliche Aufsicht. Der Unternehmer kann das Geld also auch in seinen Betrieb investieren. Im Falle einer Insolvenz sind die Direktzusagen über den Pensionssicherungs-Fonds abgesichert. 

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, über die das Unternehmen seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Kapital gedeckte Altersvorsorge gewähren kann. Der Arbeitnehmer erhält einen Rechtsanspruch an den Fonds. Pensionsfonds können vielfältige Möglichkeiten der Geldanlage nutzen und bis zu 100 Prozent ihres Vermögens in Aktien anlegen.

Pensionskasse

Arbeitnehmer, die über eine Pensionskasse abgesichert sind, haben vom Arbeitgeber eine feste Versorgungszusage erhalten. Diese Kassen funktionieren wie eine Versicherungsgesellschaft und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Anlagerichtlinien sind strenger als bei einem Pensionsfonds. Maximal ein Drittel des Geldes darf in Aktien investiert werden. Für die Höhe der maximalen Beiträge und die steuerliche Behandlung sowohl der Beiträge als auch der Auszahlungen gelten dieselben Regeln wie für die Direktversicherung und den Pensionsfonds. 

 

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?

Steuervorteile:

Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind - mit Ausnahme der Direktversicherung - grundsätzlich unbegrenzt steuerfrei. 

Bei der Direktversicherung gelten folgende Höchstsätze:

- 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 7.008,- EUR im Jahr, bzw 584,- EUR im Monat

Sozialversicherungsersparnis

Die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind in allen 5 Durchführungswegen bis zu folgenden Höchstsätzen sozialversicherungsfrei:

- 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG): 3.504,- EUR im Jahr, bzw. 292,- EUR im Monat

Betriebsrenten locken nicht nur mit steuerfreien Einzahlungen, sondern auch mit Kostenvorteilen. Die Sparverträge werden meist als Gruppenangebote vereinbart, deren Verwaltungs- und Vertriebskosten niedriger sind als die von Einzelverträgen.

Verträge der betrieblichen Altersversorgung bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur eine unkomplizierte Abwicklung. Sie können in der Regel auch problemlos übertragen werden, wenn der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz wechselt.

 

Rechenbeispiel für eine Direktversicherung

Beispielkunde ist ein 35jähriger unverheirateter Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro,

Versicherungsbeginn am 01.Oktober 2023,

Laufzeit der Versicherung: 32 Jahre,

Rentengarantiezeit: 10 Jahre,

Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind im Vertragsumfang nicht enthalten. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wurden nicht berücksichtigt.

Beitragsaufwand brutto    3.504,00 Euro

Steuerersparnis                1.051,00 Euro

Sozialabgabenersparnis     700,00 Euro

Beitragsaufwand netto     1.753,00 Euro


Dieses Beispiel zeigt exemplarisch, wie lukrativ die Anlage durch eine Entgeltumwandlung in eine  kapitalgedeckte Altersvorsorge ist.
Die Ersparnis der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge reduzieren Ihren effektiven Aufwand um etwa 50% und tragen gleichzeitig dazu bei, Ihren gewohnten Lebensstandard im Rentenalter aufrecht zu erhalten.