Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet.

 

Welche Vorteile die Risikolebensversicherung bietet

Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld, zusätzlich sind die Leistungen für den Todesfall garantiert. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme.

Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen.

Dieser Schutz ist für junge Leute besonders wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit die Anspruchsvoraussetzung beispielsweise für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten nicht erfüllen.

 

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Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme

Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich vorrangig für die finanzielle Absicherung von Darlehen mit laufender Tilgung. Die Versicherungssumme passt sich hier stets der verbliebenen Restdarlehenssumme an. Vorteil: Es werden nicht mehr Beiträge gezahlt als gerade zur Darlehensabsicherung nötig. Je nach Tarif der gewählten Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen entweder mit einer linear fallenden Versicherungssumme oder mit degressiv beziehungsweise progressiv fallenden Versicherungssummenabzuschließen.

Besonders geeignet ist diese Versicherung daher für Häuslebauer, die ihre Angehörigen im Falle ihres Todes vor einer Zwangsversteigerung des neuen Heims schützen wollen.

 

Umtauschrecht und Zusatzversicherungen

Umtauschrecht

Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist auch dann möglich, wenn die versicherte Person inzwischen erkrankt sein sollte. Für den Umtausch ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn erforderlich. Wer den Umtausch nach Ablauf von mindestens zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung tauschen, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Eine Risikolebensversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner Risikolebensversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, i.d.R. maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt. Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung kann von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen.

Unfallzusatzversicherung

Wer diesen Baustein abschließt, sichert seinen Angehörigen eine zusätzliche Leistung, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt. Der Betrag ist in der Regel genauso oder doppelt so hoch wie die Versicherungssumme der Hauptversicherung.

 

Was man beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten sollte

  • Wichtig ist eine ausreichend hohe Lebensversicherungssumme. Wie hoch sie im Einzelfall sein soll, muss individuell ermittelt werden. Weil Versicherungsverträge in der Regel eine Laufzeit über mehrere Jahrzehnte haben, sollte sich der Versicherte finanziell nicht übernehmen und die Beiträge langfristig problemlos aufbringen können. Wird besonders hoher Versicherungsschutz benötigt, etwa, wenn viele Kinder zu versorgen sind, dann kann ein Tarif gewählt werden, der zwar zu Beginn eine besonders hohe Todesfallleistung vorsieht, bei dem diese Leistung aber über die Jahre hinweg abnimmt.
  • Folgenreich kann die Angabe des Bezugsberechtigten für den Todesfall sein. Ist das Bezugsrecht widerruflich, sind Änderungen jederzeit möglich. Wurde das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich eingeräumt, lässt es sich nur noch mit Zustimmung des oder der Bezugsberechtigten ändern. Wer sich bei dieser Angabe unsicher ist, kann auch nach Policierung der Versicherung noch entscheiden, wer die Auszahlung nach seinem Tod bekommen soll.
  • Ganz wichtig beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die korrekte Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen, vor allem die sorgfältige Angabe der Vorerkrankungen. Hier muss umfassend geantwortet werden. Auf Grundlage dieser Angaben muss die Versicherungsgesellschaft die Beitragshöhe kalkulieren und über einen eventuellen Zuschlag entscheiden. Je nach Höhe der gewünschten Versicherungssumme und dem Alter der zu versichernden Person sind unterschiedliche Gesundheitsfragen zu beantworten. In einigen Fällen kann auch ein Arztbesuch notwendig werden. In jedem Fall muss ein Hausarzt benannt werden, zumindest der Arzt, der sich mit dem Gesundheitszustand am besten auskennt.
  • Wichtig ist die Lektüre des „Kleingedruckten“, das über die Vertragsbedingungen informiert. Alle erforderlichen Informationen sollen dem Interessenten bereits bei Antragstellung ausgehändigt werden.