Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Schon der Verdacht genügt

Das Risiko, dass Betriebsangehörige durch ihre Tätigkeit in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden, ist erheblich. Die bloße Vermutung einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Oft genügt eine Anzeige von unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder Konkurrenten.

 

Auch Führungskräfte haften

Immer häufiger richten sich die Ermittlungen auch gegen die Geschäftsleitung. Diese trifft neben den eigentlichen Verursachern ein strafrechtlich relevantes erschulden, wenn eine mögliche Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten vorliegt. In besonders schweren Fällen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

 

Risiken vermeiden

Auch bei größter Umsicht und Sorgfalt können Unternehmen und deren verantwortlich tätige Mitarbeiter in strafrechtliche Verfahren verwickelt werden.

 

Die Folgen

Finanzielle Belastungen:

Gute Anwälte und Privatgutachter sind teuer.

Produktivitätsverlust:

Die Arbeitskraft wichtiger Mitarbeiter wird gebunden; die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sinkt.

Imageverlust:

durch negative Schlagzeilen.

Persönliche Belastungen:

Wer steht schon gerne am Pranger.

 

Die strafrechtlichen Risiken

Verstöße gegen Umweltrecht

Nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen enthalten Regelungen zum Schutz der Umwelt. Insgesamt werden in der Bundesrepublik jährlich mehr als 31 000 umweltrelevante Delikte registriert. Dabei ist die umweltgefährdende Abfallbeseitigung der häufigste Straftatbestand, gefolgt von Gewässer- und Bodenverunreinigung. Ein konkreter Schaden muss nicht immer eingetreten sein.

Das Freisetzen von Schadstoffen reicht beispielsweise aus.

Produkthaftung

Alle Erzeugnisse, die auf den Markt gebracht werden, unterliegen der Produkthaftung. Werden Waren hergestellt oder vertrieben, die Personen oder Sachschäden verursachen, können die Erzeuger bzw. deren Verantwortungsträger auch strafrechtlich belangt werden, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Betriebsstättenverantwortung

Hierzu zählen üblicherweise Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht dem Umwelt- oder Produktrisiko zuzuordnen sind. Zum Beispiel Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder gegen Unfallverhütungsvorschriften.

Verkehrswirtschaftsrisiko

Gesetzesverstöße, die über die Verletzung von rein verkehrsrechtlichen Vorschriften hinausgehen, unterliegen dem Verkehrswirtschaftsrecht. Zum Beispiel Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung oder gegen das Personenbeförderungsgesetz.

 

ERGO Spezial-Straf-Rechtsschutz

Mit dem speziellen Konzept, dem ERGO Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen, können Sie Ihre strafrechtlichen Risiken kalkulierbar machen und den Schaden möglichst ering zu halten.

Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Neben den Gerichtskosten erstattet die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel teure Anwaltshonorare und die Kosten aufwändiger Privatgutachten.

Wichtig ist, sofort geeignete Schritte einzuleiten, um bereits im Vorfeld den Schaden für das Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter möglichst zu minimieren. Ein langwieriger Strafprozess ist nicht nur teuer, sondern auch höchst imageschädigend und persönlich belastend.

 

Versichertes Risiko

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren:

Rechtsschutz besteht von Anfang an auch beim Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat. Bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes sind die von der Rechtsschutzversicherung übernommenen Kosten zurückzuzahlen, es sei denn, das Verfahren wird durch Strafbefehl abgeschlossen. Bei Ordnungswidrigkeiten ist vorsätzliches Handeln immer mitgeschützt.

Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren:

Als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Damit fallen auch bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz. In bestimmten Fällen besteht sogar vorbeugender Rechtsschutz vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.


Versicherte Kosten

Rechtsanwaltskosten (auch Honorarvereinbarungen) für:

  •  Verteidigung des Versicherten
  •  Zeugenbeistand für den Versicherten auch vor parlamentarischen
  •  Untersuchungsausschüssen
  •  Erweiterten Zeugenbeistand für betriebsfremde Personen in versicherten Strafverfahren
  •  Tätigkeit in Verwaltungs-, Besteuerungs- und sozialrechtlichen Verfahren
  •  Verwaltungsrechtliche Gutachten
  •  Tätigkeit in Rechtsmittelverfahren vor Verfassungsgerichten
  •  Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen sowie bei dinglichen Arresten
  •  Firmenstellungnahme bei Ermittlungen gegen unbekannt
  •  Mehrfachbeauftragung, sofern weitere Rechtsanwälte erforderlich sind
  •  Koordination der Verteidiger der Beschuldigten
  •  Tätigkeit zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages
  •  Tätigkeit in Privatklageverfahren
  •  Aktive Strafverfolgung zur Erstattung einer Strafanzeige im Namen
  •  des Versicherungsnehmers gegen Versicherte
  •  Tätigkeit in Adhäsionsverfahren
  •  Anhörungsverfahren in Zusammenhang mit § 16 WpHG
  • Reisekosten des Rechtsanwaltes
  • Kosten für private Sachverständigengutachten (auch Honorarvereinbarungen)
  • Nebenklagekosten, soweit durch die Übernahme eine Verfahrenseinstellung erreicht wird
  • Reisekosten des Versicherten zum ausländischen Gericht
  • Dolmetscher- und Übersetzungskosten
  • Strafkaution als zinsloses Darlehen