Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die durch Fehler bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc. Da es bei den Vermögensschäden oft um große Summen geht, die Ihre Existenz bedrohen können, ist der Abschluss einer derartigen Versicherung für viele Unternehmer und Freiberufler in jedem Fall sinnvoll.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • Kostenübernahme bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

 

Versichertes Risiko

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen schuldhafter, versehentlicher Fehler bei einer rechtlich zulässigen, freiberuflichen oder beratenden Tätigkeit.

 

Zielgruppe

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist in erster Linie für Personen wichtig, die beruflich

  • Auskunft erteilen oder Rat gewähren: z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, etc.
  • fremdes Vermögen verwalten: z.B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer, Hausverwalter, etc.
  • beurkunden: z.B. Notare, Standesbeamte, etc.
  • Verträge vermitteln: z.B. Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Reisebüros, etc.
  • Gutachten erstellen: z.B. Sachverständige
  • im öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet sind: z.B. Richter, Staatsanwälte, etc.

 

Versicherungsumfang

Versichert werden Vermögensschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

 

Leistungsumfang

Bei einer Schadensmeldung wird zunächst geprüft, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht und ob dieser eine versicherte Tätigkeit betrifft. Unberechtigte Schadensersatzforderungen werden abgewehrt. Hierzu zählen auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Berechtigte Schadensersatzforderungen werden bezahlt.

 

Entschädigungshöhe

Steht die Verpflichtung zum Schadensersatz fest, ersetzt die Versicherung dem Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

 

Deckungssummen

Bei einigen Pflichtversicherungen (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer) sind Mindestversicherungssummen gesetzlich vorgegeben. Ansonsten unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, das auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt ist. Die Deckungssummen bewegen sich außerhalb der Pflichtversicherungen (siehe dort) in der Regel zwischen 50.000 Euro und 5 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.

 

Örtlicher Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt - anders bei Pflichtversicherungen, für die besondere Regeln gelten, für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht.